Unsere Psyche spielt eine wichtige Rolle für die Gesundheit (auch im Beruf). Dieser Fakt ist mittlerweile unbestritten. Beispielsweise beeinflussen Faktoren, wie Zeitdruck, störende Unterbrechungen oder auch der Rückhalt durch Vorgesetzte die psychische Gesundheit.
Rahmenbedingungen wie diese wirken sich auf die einzelnen Beschäftigten aus; und können deren Wohlbefinden fördern, aber auch die Gesundheit gefährden.
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht.
Der Ablauf: