Menü
Ihre BGM-Experten

psychische Gefährdungsbeurteilung

Unsere Psyche spielt eine wichtige Rolle für die Gesundheit (auch im Beruf). Dieser Fakt ist mittlerweile unbestritten. Beispielsweise beeinflussen Faktoren, wie Zeitdruck, störende Unterbrechungen oder auch der Rückhalt durch Vorgesetzte die psychische Gesundheit.

Rahmenbedingungen wie diese wirken sich auf die einzelnen Beschäftigten aus; und können deren Wohlbefinden fördern, aber auch die Gesundheit gefährden.

Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht.

 

Der Ablauf:

  • In einem ersten Beratungstag teilen wir mit Ihnen zusammen Ihr Unternehmen in verschiedene Belastungsbereiche ein
  • Wir passen unseren Fragebogen an die Bedürfnisse Ihre Firma an
  • Sie entscheiden, ob wir die Befragung als persönliche Interviews, Fragebögen oder als Onlinefragebögen zum Selberausfüllen gestalten sollen
  • Nach Abschluss der Befragungen stellen wir Ihnen die Ergebnisse inklusive passender Handlungsempfehlungen in digitaler Form zur Verfügung
  • Auf Wunsch stellen Ihnen diese Ergebnisse/Handlungsempfehlungen in einem Vortrag vor
  • Bei Bedarf unterstützen wir bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen

                                                 

Sprechen Sie uns an!

Dennis Dreimann

 

Telefon:  +49 17692186975

Email:     dennis.dreimann@trigus.de